Was kostet mich der Besuch beim zahnärztlichen Notdienst?

Sollten Sie gesetzlich versichert sein, tragen Sie keinen Eigenanteil für die Behandlung bei einem Notzahnarzt. Die erbrachten Leistungen werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet, sofern Sie beim Zahnarzt eine gültige Versichertenkarte vorgelegt haben. Sollte es Leistungen geben, die gesondert abgerechnet werden oder seitens der Krankenkasse nicht gezahlt werden, muss der Zahnarzt Sie entsprechend darüber informieren.

Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Für Patienten aus dem Ausland (ohne EU Versicherungskarte) oder für nicht versicherte Patienten ist in der Regel eine Zahlung der Behandlung direkt im Anschluss erforderlich.

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